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Soweit die einzelnen Kooperationspartner für ihr jeweiliges
Auftragsverhältnis mit dem Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) entwickelt haben und diese dem Auftragverhältnis
zugrunde legen wollen, erhalten unsere Kunden diese AGB vom
jeweiligen Vertragspartner direkt zugesandt. |
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Art und Umfang der Vertragsbeziehungen im Rahmen eines Projekts
mit den Kooperationspartnern von team for media .de Netzwerk
definiert unser Kunde zusammen mit dem von Ihm bestimmten zentralen
Ansprechpartner, der als Projektleiter und Koordinator zusammen
mit dem Kunden den optimalen Vertrags- und Fakturierungsmodus
für das Projekt individuell definiert.
Die Kooperationspartner stellen durch eine jeweilige gesonderte
Vereinbarung für ein konkretes Projekt die Abstimmung und
Koordination Ihrer Leistungen im besten Interesse des Kunden
sicher.
Kern dieser Projektvereinbarung ist, dass jeder einzelne Kooperationspartner
im Rahmen des Projekts wirtschaftlich betrachtet selbständig
in einer direkten Leistungsbeziehung gegenüber dem Kunden
tätig ist.
Um dem den Kunden primär betreuenden Projektleiter projektadäquate
und flexible Lösungen zu ermöglichen, hat dieser in
der Regel das Recht, darüber zu bestimmen, ob er dem Kunden
(1) auch die Leistungen der anderen projektbeteiligten Kooperationspartner
selbst im eigenen Namen aber für deren Rechnung fakturiert
oder (2) er die anderen projektbeteiligten Kooperationspartner
auffordert, ihre Leistungen selbst im eigenen Namen und für
eigene Rechnung direkt dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Bei dieser damit im jeden Fall vorliegenden sog. Leistungskommission
des Projektleiters mit den Kooperationspartnern trägt dieser
letztlich unabhängig von der Art der Fakturierung in Bezug
auf die Leistungen der anderen projektbeteiligten Kooperationspartner
gegenüber dem Auftraggeber kein eigenes Leistungs- und
Vergütungsrisiko sowie keine Gewährleistung. |
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