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Soweit die einzelnen Kooperationspartner für ihr jeweiliges Auftragsverhältnis mit dem Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt haben und diese dem Auftragverhältnis zugrunde legen wollen, erhalten unsere Kunden diese AGB vom jeweiligen Vertragspartner direkt zugesandt.
   
Art und Umfang der Vertragsbeziehungen im Rahmen eines Projekts mit den Kooperationspartnern von team for media .de Netzwerk definiert unser Kunde zusammen mit dem von Ihm bestimmten zentralen Ansprechpartner, der als Projektleiter und Koordinator zusammen mit dem Kunden den optimalen Vertrags- und Fakturierungsmodus für das Projekt individuell definiert.

Die Kooperationspartner stellen durch eine jeweilige gesonderte Vereinbarung für ein konkretes Projekt die Abstimmung und Koordination Ihrer Leistungen im besten Interesse des Kunden sicher.

Kern dieser Projektvereinbarung ist, dass jeder einzelne Kooperationspartner im Rahmen des Projekts wirtschaftlich betrachtet selbständig in einer direkten Leistungsbeziehung gegenüber dem Kunden tätig ist.

Um dem den Kunden primär betreuenden Projektleiter projektadäquate und flexible Lösungen zu ermöglichen, hat dieser in der Regel das Recht, darüber zu bestimmen, ob er dem Kunden (1) auch die Leistungen der anderen projektbeteiligten Kooperationspartner selbst im eigenen Namen aber für deren Rechnung fakturiert oder (2) er die anderen projektbeteiligten Kooperationspartner auffordert, ihre Leistungen selbst im eigenen Namen und für eigene Rechnung direkt dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Bei dieser damit im jeden Fall vorliegenden sog. Leistungskommission des Projektleiters mit den Kooperationspartnern trägt dieser letztlich unabhängig von der Art der Fakturierung in Bezug auf die Leistungen der anderen projektbeteiligten Kooperationspartner gegenüber dem Auftraggeber kein eigenes Leistungs- und Vergütungsrisiko sowie keine Gewährleistung.